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Melsungen

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Baustein 2 - Stadtentwicklungsfonds, Stiftungen und neue Trägermodelle



Ansprechpartner:

Frau Dipl.-Ing. Christa Thein
Am Markt 1 • 34212 Melsungen
TEL. 05661 - 708 142 • FAX. 05661 - 708 159
E-Mail: christa.thein@melsungen.de 

Projektbeschreibung:

Ausgangssituation:

Die Stadt Melsungen liegt ca. 25 km südlich von Kassel und hat ca. 14.500 Einwohner. Die Innenstadt von Melsungen ist geprägt von Fachwerkgebäuden und einer kleinteiligen Aufteilung von Geschäften. Aber auch hier ist ein zunehmender Leerstand der Geschäfte und Wohnungen sichtbar. Das hat zur Folge, dass sich soziale Brennpunkte bilden. Um dem entgegenzuwirken und den Gebäudezustand attraktiv wiederherzustellen, hat die Stadt Melsungen einen Fonds zur Attraktivierung von Kernbereichen in der Innenstadt und den Stadtteilen aufgelegt. Allerdings sind aufgrund der Haushaltssituation finanzielle Grenzen seitens der Kommune gegeben.

Ziele:

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wohnen und Gewerbe
  • Sicherung der bestehenden Bausubstanz
  • Deutliche Verbesserung der Wohnraumversorgung insbes. für die Zielgruppen junge Familien und Senioren
  • Verbesserung der Standortfaktoren für Gewerbebetriebe


Der Fonds unterstützt vorrangig nachfolgendes Maßnahmenkonzept
:

  • Verbesserung der Wohnraumversorgung
  • Behutsamer Ausbau von Nebengebäuden
  • Entkernen der dichten Bebauung durch Abriss nicht genutzter Gebäude
  • Schaffung von privaten Hofflächen
  • Neuordnung der rückwärtigen Bereiche zur langfristigen Sicherung der gewerblichen Nutzung
  • Neuordnung der rückwärtigen Grundstücke zwecks Zusammenlegung mit den Wohnungsgrundstücken
  • Baulückenschließung
  • Maßnahmen an störenden Einzelgebäuden zur Verbesserung des Ortsbildes
  • Neuordnung / Gestaltung der Stellplätze im öffentlichen Raum


Ablauf

  • Der Antrag auf Förderung ist vor Ausführung der Arbeiten bei der Stadt Melsungen einzureichen
  • Dem Förderantrag sind ein prüfbarer detaillierter Kostenvoranschlag und eine Projektbeschreibung beizufügen
  • Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung der bau- oder denkmalschutz-rechtlichen Genehmigung begonnen werden


Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

Instandsetzungsmaßnahmen:
Sie zielen darauf ab, den Gebäudezustand attraktiv wiederherzustellen. Hierzu zählt die Beseitigung von Schäden, die durch das Alter und den Gebrauch des Gebäudes entstanden sind.

Maßnahmen können sein:

  • Neueindeckung des Daches (aus Altersgründen notwendig)
  • Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen an der Außenfassade


Modernisierungsmaßnahmen:
Hierzu zählen alle Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Gebäudes steigern und es an heutige Anforderungen für gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse anpassen.

Maßnahmen können sein:

  • Verbesserung der Ausstattung im Bereich der Sanitär- und Elektroinstallationen
  • Einbau von Fenstern mit Isolierverglasung / Sprossenfenstern
  • Verbesserung der Wohnungsgrundrisse
  • Neugestaltung von Schaufenstern
  • Anbau von Balkonen
  • Abriss von Gebäuden (Ordnungsmaßnahmen)
  • Architekten- und Ingenieurleistungen zur Ausführung von Baumaßnahmen


Als flankierende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Beratungsleistungen und Gutachten
  • Betriebskonzepte für Gewerbebetriebe, die zur Gründung, Sicherung und Weiterentwicklung des Bestandes beitragen


Durchführung

Beteiligte:
Bürgermeister, Finanz- und Bauverwaltung

Organisation:
Verwaltungsintern

Ablauf:
Einreichung der Unterlagen mit Genehmigungen, Vorlage und Bewilligung durch den Magistrat