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Einbeck

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Baustein 2 – Quartiersgemeinschaften, Wohnen und Einzelhandel in der Innenstadt



Projekttitel: Denkmalschutz in der Quartierssanierung

1. „Sanierung der Sanierung“

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zur Anmeldung für das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (Programmjahr 2012 ff) wurden in der Altstadt Einbeck auch Quartiere untersucht, die bereits mit der klassischen Stadtsanierung gefördert wurden. So muss heute erkannt werden, dass auch nach über 30 Jahren Stadtsanierung in den Quartieren teilweise wieder bzw. dauerhaft städtebauliche Missstände unterschiedlichen Ausmaßes bestehen. Auch weil nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden konnten, wurden offensichtlich in Teilen der Innenstadt keine nachhaltigen Strukturverbesserungen erzielt. Auch die sich weiterentwickelnden Anforderungen an den Baubestand erfordern einen ständigen Anpassungsprozess.

Mit der beim Niedersächsischen Sozialministerium beantragten Aufnahme in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ soll nun in Einbeck zum Teil auch an Quartiersplanungen und Maßnahmen der abgeschlossenen Stadtsanierung von 1974 bis 2007 angeknüpft werden. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wurde eine umfassende Studie zur Ausgangslage mit Ausblick auf mögliche Entwicklungsperspektiven erstellt. Dafür wurden sowohl Chancen als auch Hindernisse aus denkmalpflegerischer, städtebaulicher und freiraumplanerischer Sicht geprüft. Dabei hat sich mit dem ca. 14 ha umfassenden Gebiet „Neustadt – Möncheplatz“ ein Bereich herauskristallisiert, der die Voraussetzung für einen Aufnahmeantrag begründet. Rund 4,1 ha des Gebietes waren bereits Bestandteil des ehemaligen 12,4 ha umfassenden Sanierungsverfahrens.

Das mit den Denkmalbehörden abgestimmte Fördergebiet ermöglicht angesichts eingeschränkter kommunaler Finanzkraft eine zweckmäßige und effiziente Durchführung der Maßnahmen denn die beantragten Fördermittel können gebündelt auf ein strukturell zusammenhängendes Gebiet konzentriert werden.

Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ bietet für Einbeck die große Chance, die Vielzahl von privaten und öffentlichen Baudenkmalen im Fördergebiet über die von Bund und Land gewährte 2/3 Förderung für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nachhaltig zu sichern und somit städtebauliche Missstände zu beseitigen. Schon im Vorfeld der Planungen wurden die Träger öffentlicher Belange und Bürgerinnen und Bürger z.B. über Informationsveranstaltungen und Fragebogenaktionen beteiligt, um die Teilnahmebereitschaft auszuloten. Von den ca. 360 Hauptgebäuden im geplanten Fördergebiet stehen 255 Gebäude unter Denkmalschutz, die überwiegend vor 1920 gebaut wurden.

Aufgabe wird u.a. sein, die historische Bausubstanz bzw. Baudenkmale mit zeitgemäßer Nutzung auszustatten und damit zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beizutragen. Ziel ist also nicht nur die Bewahrung des kulturellen Erbes, sondern auch eine sinnvolle, nachhaltige Weiterentwicklung und Nutzung zu gewährleisten. Als deutlicher Nebeneffekt werden die mit dem Programm unterstützten Maßnahmen auch starke Impulse für die heimische Wirtschaft setzen.


2. „Stadtsanierung in Fachwerkstädten ist ein ständiger Prozess, der Unterstützung braucht“

Anhand der Erfahrungen in Einbeck zeigt sich, dass die Bemühungen zum Erhalt der historischen Innenstädte als kontinuierlicher Prozess aufgefasst werden müssen. Die Kommunen allein können den Erhalt des kulturellen Erbes ihrer Fachwerkinnenstädte nicht sicherstellen.

Besonders durch den in der Region verstärkt stattfindenden demografischen Wandel mit zukünftiger gesamtstädtischer Siedlungsschrumpfung wird der fortlaufende Strukturwandel in den historischen Innenstädten noch weiter verschärft. Darüber hinaus bestehen regelmäßige Konflikte zwischen den Anforderungen und Zielsetzungen des Denkmalschutzes und den Flächenbedarfen und Investitionsneigungen des großflächigen Einzelhandels. Das äußert sich u.a. anderem in einem starken Entwicklungsdruck auf die wenigen nicht bebauten Freiflächen bzw. Stadtplätze in der Altstadt.

Die Konzentration der Entwicklung auf die Stadtkern trägt zum Erhalt der bestehenden Bausubstanz bei und erhält bisherige bzw. eröffnet neue Nutzungsmöglichkeiten in einer zukünftig insgesamt schrumpfenden Stadt. Dieser Strategie muss auch im Hinblick auf die z.B. im Baugesetzbuch verankerte Innenentwicklung eindeutig der Vorrang gegenüber Maßnahmen der Außenentwicklung eingeräumt werden.

Nur mit einzelnen und periodisch aufgelegten bzw. zeitlich begrenzten Förderprogrammen kann der immensen Daueraufgabe zum Erhalt und zur Erneuerung des Kulturgutes der historischen Innenstädte mit seinen Fachwerkquartieren nicht begegnet werden. Vielmehr sind hierfür ausreichende und kontinuierliche Förderinstrumenten erforderlich. Das Beispiel Einbeck kann zeigen, dass hierfür entsprechende Forderungen an den Bund und die Länder zur dauerhaften Unterstützung für diese Aufgabe berechtigt sind und formuliert werden müssen.




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Ansprechpartner

Gerald Strohmeier
Postfach 1824, Teichenweg 1 • 37574 Einbeck, Niedersachsen
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